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Die Chance nutzen

18. Oktober 2019

Einen Studiengang neu zu akkreditieren, birgt die Chance, ihn auch noch einmal neu zu überdenken und aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Wie weit das gelingen kann und wo die Grenzen sind, zeigen diese Beispiele aus der Logopädie und der Hebammenkunde aus der Gründungszeit der hsg Bochum.

„Als ich vor zehn Jahren an die hsg Bochum berufen wurde, war es für mich sehr irritierend, dass wir das Berufsgesetz Logopädie in einen neu zu entwickelnden Studiengang integrieren mussten“, erinnert sich Prof. Dr. Kerstin Bilda, heute Vize-Präsidentin für den Bereich Forschung an der hsg Bochum, „zumal es ein sehr altes Berufsgesetz aus den Achtzigerjahren ist, das gar nicht auf aktuelle Gesundheitsbedarfe ausgerichtet sein kann.“

Beispiel Logopädie

Das Bild zeigt Prof. Dr. Kerstin Bilda
hsg Bochum/Jürgen Nobel

Kerstin Bilda, hsg-Professorin mit den Arbeitsschwerpunkten Neurorehabilitation und neue Technologien in der Logopädie, nennt Beispiele: „Mehrsprachigkeit bei Kindern war in den Achtzigern noch kein großes Thema. Auch Schluckstörungen, die heute durch den medizinischen Fortschritt einen zunehmend größeren Stellenwert einnehmen, nicht. Genau wie Hörstörungen nach Cochlea-Implantaten, also nach der Implantierung einer Hörprothese für Gehörlose. Im veralteten Berufsgesetz, in dem aber 2.300 Praxisstunden verbindlich vorgeschrieben werden, sind diese Themen nicht berücksichtigt. Die Herausforderung lag darin, trotz der veralteten berufsgesetzlichen Rahmenbedingungen einen modernen, an den Bedarfen der logopädischen Versorgung orientierten Studiengang zu entwickeln.“

Hier waren kreative Lösungen gefragt, um einen an den Patient*innen orientierten bedarfsorientierten Studiengang aufzubauen. Bilda: „Der Studiengang ist durch großartig technisch ausgestattete Labore und Diagnostikinstrumente modern und innovativ aufgestellt. Hierzu zählen ein Videolabor, die Audiometriekabine, ambulante Schluckdiagnostik. In der hochschulintegrierten Lehr- und Forschungsambulanz führen wir mit Patient*innen modellgeleitete evidenzbasierte Diagnostik und Therapie durch. Mit der Kinderklinik Bochum, Abteilung Neuropädiatrie, hat Frau Prof. Dr. Costard eine logopädische Ambulanz aufgebaut, in der Studierende der Logopädie evidenzbasierte Diagnostik mit Kindern erlernen.“ Die Kinder haben vielfältige logopädische Auffälligkeiten und in vielen Fällen einen Migrationshintergrund, erklärt Bilda.

Das Bild zeigt Prof. Dr. Sylvia Costard
Prof. Dr. Sylvia Costard ist Leiterin des Studienbereichs Logopädie an der hsg Bochum. Foto: hsg Bochum/Jürgen Nobel

Und Prof. Dr. Sylvia Costard ergänzt: „Die schon lange bestehende Kooperation mit der Kinderklinik ist ein großer Gewinn. Es finden dort regelmäßig Lehrveranstaltungen statt, und zudem besteht eine Zusammenarbeit auf wissenschaftlicher Ebene, so dass für die Studierenden eine lebendige Verbindung zwischen Lehre, Forschung und Praxis resultiert. In den Lehrveranstaltungen können Studierende standardisierte Sprachdiagnostik mit Kindern erlernen. Diese haben Auffälligkeiten, die häufig auch bei Kindern in logopädischen Praxen zu finden sind.“

Als dann die Akkreditierung des Studiengangs anstand, wurde genau überlegt, was man verbessern oder anpassen könnte. „Akkreditierungen sind sehr zeitaufwendig, aber sie bieten die Chance, das Konzept des Studiengangs aufgrund von Rückmeldungen von Studierenden, Praxispartnern und eigenen Erfahrungen zu verbessern und umzugestalten“, so Bilda. „Die Zusammenarbeit mit Praxispartnern ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal im Studiengang. Aus diesem Grund haben wir im fünften Semester ein Praxissemester mit vielfältigen hochschulbegleitenden Angeboten neu eingeführt. Wir arbeiten jetzt stärker an Fällen orientiert und hoffen, dass das zu einem Kompetenzgewinn bei den Studierenden führt.“

Beispiel Hebammenkunde

Auf kreative Lösungen setzt auch Dr. Annette Bernloehr, Professorin für Hebammenwissenschaft an der hsg Bochum: „Ich wurde im Jahr 2015 an die Hochschule berufen. Seitdem hat eine komplette Überarbeitung des Bachelor-Studiengangs Hebammenkunde, den es ja schon seit dem Wintersemester 2010/2011 gibt, stattgefunden. Wir haben den Studiengang den aktuellen Realitäten angepasst, inhaltlich weiterentwickelt und Hinweise der Studierenden ernst genommen. Zum Beispiel war die Prüfungslast sehr hoch, da es viele kleinere Module gab, die alle mit einer Modul-Abschlussprüfung enden mussten. Das haben wir umstrukturiert. Außerdem haben wir im fünften Semester ein komplettes Praxissemester eingebaut, in dem die Studierenden in ihren Praxiseinrichtungen sind und nur zu einzelnen Reflexionstagen zu uns an die Hochschule zurückkommen. Unser Ziel war, alles besser studierbar zu machen. Inzwischen wurde der Studiengang neu akkreditiert, der vierte Jahrgang studiert bereits danach.“

Das Bild zeigt Prof. Dr. Annette Bernloehr.
Foto: hsg Bochum/Jürgen Nobel Prof. Dr. Annette Bernloehr hat die Umgestaltung des Hebammenstudiengangs an der hsg Bochum begleitet.

Ziel sei es, gut ausgebildete, aufmerksame, reflektierende Praktiker*innen auszubilden. Bernloehr: „Wir möchten die Studierenden auch bestmöglich auf die Berufspraxis vorbereiten. An diesem einen Ziel hat sich also nichts geändert, es ist nur der Weg ein anderer.“ Wichtig für den Praxisbezug seien die sehr gut ausgestatteten Skills-Labs der Hochschule: „Wir haben ein Wassergeburts-Skills-Lab mit einer funktionsfähigen Gebärwanne, in der die Studierenden verschiedene Gebärpositionen ausprobieren und eine Wassergeburt simulieren können. Wir haben ein ‚häusliches Wochenbett‘ und einen multifunktionellen Gebärraum, in dem man an vier unterschiedlichen Stationen üben kann – zum Beispiel die Gebärhaltungen. Wie unterstütze ich eine Gebärende auf einem Gebärhocker? Wie fühle ich mich, wenn ich mit Schwangerenbauch platt auf dem Rücken liege? Was passiert mit der Atmung, wenn ich mich auf die Seite drehen kann?“ Ergänzt werden die praktischen Möglichkeiten durch ein theoretisches Skills-Lab-Konzept: „Dafür können die Studierenden auf unsere elektronische Lernplattform Moodle zugreifen, auf der Material für Übungen bereitsteht.“

Allerdings ist auch bei den Hebammen und Entbindungspflegern neben dem Hochschulrecht weiterhin die berufsspezifische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gültig, was inhaltlich und organisatorisch große Herausforderungen birgt. Größtes Thema sei der in der Abschlussprüfung verlangte Geburtsteil: „Die Studierenden müssen eine Geburt selbstständig unter Prüfungsbedingungen durchführen. Für uns Prüfer*innen bedeutet das, dass wir wochenlang in Bereitschaft sind und dann in die einzelnen Kliniken gerufen werden. Nebenbei muss für die anderen Semester der Studienbetrieb aufrechterhalten werden“, schildert die Professorin. Eine Herausforderung, ganz abgesehen von den ethischen Fragen: „Die Gebärende wird zwar aufgeklärt und um ihr Einverständnis gebeten, trotzdem ist es für uns ethisch fragwürdig, als Fremde zu einer Geburt dazu zu kommen, zumal wir meinen, dass die Prüfungen auch über eine längere Zeit abgenommen werden könnten. Die Prüflinge sollten von ihren Praxisanleiter*innen über einen längeren Zeitraum in ihrem Lernprozess begleitet, unterstützt und dann bewertet werden“, erklärt Annette Bernloehr.

Das neue Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung befindet sich gerade im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens, und auch die dazugehörige neue Studien- und Prüfungsverordnung ist fast fertig. Diese gesetzlichen Vorgaben legen fest, dass die Hebammenausbildung in Deutschland vollständig akademisiert wird. Zukünftig werden alle Hebammen akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet. Bernloehr: „Die Überführung des bisherigen Modellstudiengangs der hsg Bochum in einen Regelstudiengang mit neuen Vorgaben wird den Studienbereich Hebammenwissenschaft in den nächsten Monaten beschäftigen. Wir sehen es aber als wichtigen Fortschritt, dass Hebammen ihre Tätigkeit nun bald entsprechend der Vorgaben der Europäischen Union bundesweit ausschließlich hochschulisch und damit wieder international anschlussfähig erlernen.“


Text: Tanja Breukelchen, freie Journalistin. Der Text erschien am 18. Oktober 2019 im hsg-magazin.

Aufmacher: Im Rahmen einer Akkreditierung hat eine Hochschule einen Antrag zu stellen. Hierfür werden unter anderem Studienprogramme beschrieben und Modulhandbücher zusammengetragen. Foto: hsg Bochum/Jürgen Nobel

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