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Das Bild zeigt Prof. Dr. Anne Friedrichs.

Endlich eigenständige Promotionen durchführen!

5. August 2019

Der Landtag in Düsseldorf hat am 11. Juli 2019 das neue Hochschulgesetz NRW verabschiedet. Das Gesetz regelt unter anderem, das bisherige Graduierteninstitut der Fachhochschulen in ein rechtlich selbständiges Promotionskolleg zu überführen. Nach einer positiven Begutachtung durch den Wissenschaftsrat (WR) soll es das Promotionsrecht verliehen bekommen. Hierfür ist es notwendig, dass der WR darlegt, dass das Promotionsgeschehen am Kolleg dem Qualitätsniveau des Promotionsgeschehens an Universitäten gleichwertig ist. Warum Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), diesen Schritt sehr begrüßt, erklärte sie dem hsg-magazin:

„Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) auf gesichert hohem qualitativen Niveau eigenständig Promotionen durchführen dürfen.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Promotionsverfahren der Nachwuchswissenschaftler*innen an HAWen nicht selten aufgrund von mangelnden verbindlichen Absprachen mit den Universitäten stagnierten oder sogar scheiterten. Wir haben zahlreiche junge, talentierte Forscher*innen, die ihre Themen vorantreiben wollen und dabei nicht ausgebremst werden sollten. Wir erleben zwar auch in vielen Fällen ein gutes Zusammenwirken der Kolleg*innen aus Universitäten und HAWen bei der Betreuung der Promovend*innen, wenn die Betreuer*innen sich gut kennen und selbst gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Auf institutioneller Ebene sind wir aber in den letzten Jahren nicht nennenswert weitergekommen und es ist unakzeptabel, wenn die Zukunftschancen junger Wissenschaftler*innen vom guten Willen einzelner Universitätsprofessor*innen abhängig sind.  Mit der Errichtung des Promotionskollegs verbinden wir die Hoffnung auf ein zügiges, qualitativ hochwertiges Agieren im Sinne der angewandten Wissenschaft.

„Es ist höchste Zeit, dass HAWen auf hohem qualitativen Niveau eigenständig Promotionen durchführen dürfen."

An der Hochschule für Gesundheit in Bochum kommt hinzu, dass wir in Themenfeldern lehren und forschen, in denen wir nicht auf die Kompetenz von Universitäten zurückgreifen können. Wenn es zum Beispiel um die Hebammenwissenschaften geht, dann haben wir an der hsg Bochum vor zehn Jahren mit der Einrichtung eines primärqualifizierenden Bachelor-Studiengangs mit der Akademisierung des Berufs begonnen und neue Forschungsfelder erschlossen – vergleichbares ist an Universitäten in Deutschland nicht entstanden.

Bislang waren zahlreiche promotionswillige Nachwuchswissenschaftler*innen in den Gesundheitsberufen darauf angewiesen, universitäre Betreuer*innen zu finden, die in einer benachbarten Disziplin tätig sind weil unsere Wissenschaftler*innen in Fächern forschen, die nicht oder nur an ganz wenigen Universitäten in Deutschland zu finden sind.

Selbstverständlich sollte es weiterhin kooperative Promotionen geben, bei denen die HAWen und Universitäten Promovierende gemeinsam zum Abschluss führen. Es sollte aber immer die Frage im Zentrum stehen, welche Gutachter*innen fachlich die besten sind, um den Nachwuchswissenschaftler*innen in ihrer Promotion eine Forschungstätigkeit auf höchsten wissenschaftlichen Niveau zu ermöglichen.

Wenn wir künftig selbstständig und ohne zwingend notwendige Beteiligung einer Universität Promotionen durchführen können, können sich die Nachwuchswissenschaftler*innen gemeinsam mit ihren Erstbetreuer*innen eine*n fachlich passende*n Zweitgutachter*in suchen, der/die die Forschung inhaltlich vorantreiben kann. Das sollte unser Ziel sein.

Unsere Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die heute schon Mitglied im Graduierteninstitut sind, profitieren von dem fachlich intensiven Austausch. Das Graduierteninstitut bietet beste Möglichkeiten und gibt Raum, um die gestiegenen Forschungsleistungen der HAWen zu bündeln und den fachlichen Diskurs zu unterstützen. Außerdem bringt es interessierte und qualifizierte Professor*innen zusammen, mit dem Ziel der gemeinsamen Betreuung von Doktorand*innen. Diese Entwicklung wird durch die Überführung in ein rechtlich selbständiges Promotionskolleg befördert. Das ist eine erfreuliche Entwicklung!“


Text: Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Der Text erschien am 5. August 2019 im hsg-magazin.

Aufmacher: Das Bild zeigt Prof. Dr. Anne Friedrichs. Foto: hsg Bochum/Jürgen Nobel

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