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Neue Karrierewege für Studierende der HS Gesundheit

28. November 2022

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat dem „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) das eigenständige Promotionsrecht verliehen. Damit kann die Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum künftig gemeinsam mit dem Promotionskolleg NRW Promotionsverfahren durchführen und über das Promotionskolleg NRW Doktorgrade verleihen. Prof.in Dr.in Eike Quilling, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer sowie Professorin für Gesundheitspädagogik und -kommunikation an der HS Gesundheit, erläutert im Interview unter anderem, welche Vorteile die Entscheidung für Studierende wie Professor*innen der HS Gesundheit bringt.

Was bedeutet die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW für die HS Gesundheit als Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)?

Prof.in Dr.in Eike Quilling: Das Promotionsrecht für HAWen ist ein enorm wichtiger Schritt um die Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit in den Regionen nachhaltig zu sichern. Die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW stärkt die anwendungsorientierte Forschung in NRW. Die HS Gesundheit ist mit dem Auftrag der Akademisierung der Gesundheitsberufe gegründet worden. Wir sind 2009 mit dem klaren Ziel gestartet, einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu leisten. Dafür setzen sich unsere Lehrenden wie Studierenden bis heute ein und das eigenständige Promotionsrecht eröffnet uns jetzt noch weitreichendere Chancen. Es stärkt unsere wissenschaftliche Arbeit, unsere Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit. Insbesondere für unsere neuen, noch jungen Disziplinen, ist es eine sehr gute Grundlage, weiter an Forschungsstärke zu gewinnen. Darüber hinaus haben wir nun nicht mehr nur über einen Bachelor- und Masterstudiengang Wege, wissenschaftliche Expertise aufzubauen, sondern auch über das eigenständige Promotionsrecht des Promotionskolleg NRW. Es gibt uns die Möglichkeit, unseren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden und in die Hochschule hineinzubringen oder aber ihn nach draußen, zu regionalen, nationalen oder internationalen Arbeitgebern zu entsenden. Wir brauchen die anwendungsorientierte und transdisziplinäre Forschung der HAWen, die durch das Promotionsrecht gestärkt wird, um den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen und Transformationsbedarfen unserer Zeit begegnen zu können. Und nebenbei steigert das Angebot, Promotionen betreuen zu können, natürlich auch die Attraktivität der HS Gesundheit als Hochschulstandort für Studierende und Lehrende.

Das Bild zeigt Prof.in Dr.in Eike Quilling, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer und Professorin für Gesundheitspädagogik und -kommunikation an der HS Gesundheit.
Foto: WolfgangHelmFotografie
Prof.in Dr.in Eike Quilling, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer sowie Professorin für Gesundheitspädagogik und -kommunikation an der HS Gesundheit.

Das heißt auch, das eigenständige Promotionsrecht über das Promotionskolleg NRW eröffnet Studierenden der HS Gesundheit noch einmal andere Karrierewege?

Prof.in Dr.in Eike Quilling: Auf jeden Fall. Bisher waren Promotionen für Studierende an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nur in Kooperation mit einer Universität möglich, das heißt, die Erstbegutachtung der Promotion musste immer durch eine Professorin oder einen Professor an einer Universität erfolgen. Das eigenständige Promotionsrecht bedeutet für Studierende nun vor allem die Perspektive, bei einer Professorin oder einem Professor zu promovieren, den sie vielleicht schon seit Anfang ihres Studiums kennen, zu dem sie eine Beziehung und Vertrauen aufgebaut haben und der oder die sie bis zur Verleihung ihres Doktorgrades betreuen kann. Das sind deutlich erweiterte Chancen und neue Perspektiven, die wir jungen Forscher*innen ermöglichen können.

Eine Promotion bedeutet Wissenschaftsfelder im Gesundheitssektor weiterzuentwickeln, eigenständig zu erforschen, sich dabei noch einmal ganz anders kritisch und vertiefend mit Inhalten auseinanderzusetzen können. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist es von zentraler Bedeutung kritische Fragen zu stellen und die Zeit zu haben, sich auch über einen längeren Zeitraum einem Thema oder einer Fragestellung wissenschaftlich zu widmen. Wir haben hierzulande noch viele Herausforderungen im Gesundheitsbereich denen wir begegnen müssen, das ist nicht zuletzt wieder durch die Corona-Pandemie deutlich geworden. Sie hat unter anderem gezeigt, welches starke gesundheitliche Ungleichgewicht in unserer Gesellschaft herrscht. Mit kritischen Fragen innerhalb einer Promotion können Studierende einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu mehr gesundheitlicher Chancengerechtigkeit und einer besseren Versorgung leisten.

Was bedeutet es in diesem Zusammenhang, an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu promovieren?

Prof.in Dr.in Eike Quilling: Es bedeutet an einer Hochschule zu promovieren, bei der die anwendungsorientierte und transdisziplinäre Forschung im Fokus steht, das heißt ein gemeinsames Forschen mit Gesellschaft und Praxis zu ermöglichen. Und in unserem Fall bedeutet es vor allem auch ganz junge Disziplinen aus dem Gesundheitssektor zu erforschen, die an Universitäten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden. Zudem können wir weitere attraktive Karrierewege fördern, die eine wissenschaftliche Karriere im Hochschulsektor ermöglichen. Insbesondere Promotionen, die gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft oder Verwaltung durchgeführt werden, eröffnen darüber hinaus vielfältige Berufschancen in der Region. Zudem erhalten Promovierende, die an einer HAW und dem Promotionskolleg NRW promovieren optimale Bedingungen, von strukturierten Promotionsprogrammen über hochschulübergreifende Zusammenarbeit und bis hin zur Einbindung in eine vielfältige, interdisziplinäre Forschungsumgebung, die einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Qualifizierung des Nachwuchses leistet.

Welche Vorteile birgt das neue Promotionsrecht für Lehrende der HS Gesundheit?

Prof.in Dr.in Eike Quilling: Die Professor*innen sind bei ihrer Partner*innensuche für ein Forschungsvorhaben künftig nicht mehr nur auf Kooperationspartner*innen von Universitäten angewiesen, sondern können ihre Forschungsvorhaben, ihre eigenen Ideen, mit Partner*innen in der eigenen Hochschule umsetzen und beispielsweise junge Kolleg*innen im Tandem mitnehmen. Das stärkt vor allem junge Kolleginnen und Kollegen sowie die Vernetzung innerhalb der Hochschule. Darüber hinaus sind Kooperationen mit anderen HAWen möglich, wodurch Kolleg*innen eigene Netzwerke ausbauen können und was einen Beitrag zur Forschungsstärke der HAWen in NRW bedeutet.

Ersetzt das neue Promotionsrecht die Möglichkeit für Studierende an der HS Gesundheit in Kooperation mit einer Universität zu promovieren?

Prof.in Dr.in Eike Quilling: Nein, das soll es auch gar nicht. Es soll vielmehr als eine neue Möglichkeit gesehen werden. Studierende der HS Gesundheit können künftig am Promotionskolleg NRW – der hochschulübergreifenden wissenschaftlichen Einrichtung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen – promovieren, sie können aber auch weiterhin in einer Kooperation mit einer Universität promovieren. Auch damit haben wir hervorragende Forschungserfahrungen gesammelt und derartige Kooperationen werden und sollen durch das eigenständige Promotionsrecht nicht abreißen. Erlauben Sie mir einen abschließenden Gedanken: Zentral bleibt, dass exzellent qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs eine Grundvoraussetzung darstellt, um Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit in der Region nachhaltig zu sichern und junge Wissenschaftsdisziplinen, wie sie an der Hochschule für Gesundheit vertreten sind, zu stärken und mit dem Promotionsrecht ist ein überaus wichtiger Meilenstein für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung und den Ausbau erstklassiger Forschung an HAWs erreicht.

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