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Dörte Zietz über die Ethik-Kommission

29. November 2017

Anlass des Beitrags ist das 10-jährige Jubiläum der hsg im Jahr 2019. Im September 2016 wurde an der Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum eine Ethik-Kommission gegründet. Warum dies notwendig war, was die Kommission im ersten Jahr getan hat und welche Ziele sie sich für die nächsten Jahre vornimmt, hat das hsg-magazin Prof. Dr. Dörte Zietz gefragt. Sie ist Professorin im Studiengang Physiotherapie der hsg und seit dem 6. September 2016 Vorsitzende der Ethik-Kommission, die ihren Vorsitz aus ihrer Mitte wählt.

Wofür benötigt die hsg eine eigene Ethik-Kommission?

Prof. Dr. Dörte Zietz: Die Aufgabe einer Ethik-Kommission besteht in der Begutachtung von Forschungsarbeiten, die am und mit Menschen stattfinden. Studiengänge aus dem Department für Angewandte Gesundheit hatten in der Vergangenheit das Problem, eine externe Ethik-Kommission finden zu müssen, bei der therapeutische oder hebammenwissenschaftliche Forschungsvorhaben eingereicht werden können. Verfahren über medizinische Ethik-Kommissionen können sich über Monate hinziehen oder die Expertise der Kommissionsmitglieder umfasst einfach nicht den von uns benötigten Bereich. Darüber hinaus ist es für Publikationen im therapeutischen und hebammenwissenschaftlichen Bereich notwendig, bei der Einreichung eines Manuskriptes ein Ethikvotum nachweisen zu können. Das bedeutet, wenn Forschende publizieren und damit den Kenntnisstand in ihrer jeweiligen Disziplin erweitern wollen, brauchen sie eine niederschwellige Möglichkeit, ein Ethikvotum zu erhalten. Daher haben sich über die vergangenen Jahre Wissenschaftler*innen an der Hochschule für die Einrichtung einer Ethik-Kommission an der hsg eingesetzt.

Wie wurde die Kommission zusammengesetzt?

Zietz: Normalerweise werden Ethik-Kommissionen mit Professor*innen besetzt. Nach Gesprächen mit dem Präsidium setzt sich unsere Ethik-Kommission aus mindestens zwei Dritteln aus Professor*innen und maximal einem Drittel aus wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammen. Wir sehen diese Zusammensetzung als große Chance für die hsg, um vorhandene Expertise zu nutzen und unserem wissenschaftlichen Nachwuchs die Chance zu geben, in einer Ethik-Kommission mitzuarbeiten und in diesem Bereich erste Erfahrungen zu sammeln. Bei der Verteilung der Gutachter*innen achte ich darauf, dass mindestens eine*r der beiden ein*e Professor*in ist. Dieses Vorgehen ist in der Grundordnung der hsg verankert. Die Ethik-Kommission kann sowohl Mitglieder der Hochschule als auch Externe, insbesondere aus dem rechtswissenschaftlichen und medizinischen Bereich, beratend hinzuziehen, sofern wir deren fachliche Expertise benötigen.

Wie oft treffen Sie sich?

Zietz: Die Ethik-Kommission trifft sich momentan zweimal pro Semester – auch hier probieren wir noch aus, was funktioniert und notwendig ist. Auf diesen Treffen werden organisatorische Fragen geklärt, gemeinsam Anträge begutachtet und kleinere Weiterbildungen zu ausgewählten Themen durchgeführt. Die gemeinsamen Begutachtungen von Ethik-Anträgen empfinden alle Mitglieder als sehr bereichernd, weil ein Aspekt aus verschiedenen Perspektiven diskutiert wird. Dies schärft die eigene Wahrnehmung und erweitert die eigene Perspektive bei der Begutachtung künftiger Ethik-Anträge.

Welche Forschungsanträge benötigen ein Votum der Ethik-Kommission?

Zietz: Grundsätzlich gilt: Ein Ethikvotum wird dann benötigt, wenn Forschung mit Menschen stattfinden soll und personenbezogene Daten genutzt werden. Ein Ethikvotum gehört zur guten wissenschaftlichen Praxis und bedeutet, dass sich der Forschende Gedanken über das Leben, die Gesundheit, die Würde, die Integrität, das Selbstbestimmungsrecht, die Privatsphäre und die Vertraulichkeit persönlicher Informationen der Teilnehmer*innen gemacht hat. Die Arbeit der Ethik- Kommission sollte von Forscher*innen als Serviceleistung verstanden werden – wir beraten, geben Unterstützung und weisen auf Aspekte hin, die unter Umständen ethisch oder datenschutzrechtlich bedenklich oder nicht vertretbar sind. Wir schränken dabei nicht die Freiheit der Forschung ein, da jede*r Forschende ethisch und rechtlich für sein Forschungsprojekt verantwortlich bleibt.

Wie sah das erste Jahr der Ethik-Kommission aus?

Zietz: Die Vorarbeiten zu einer funktionierenden Ethik-Kommission laufen ja bereits seit ungefähr fünf Jahren. Das heißt, dass mit der offiziellen Gründung der Ethik-Kommission im Jahr 2016 schon einige Vorarbeiten geleistet waren, um die wir uns im ersten Jahr nicht mehr hauptsächlich kümmern mussten. Etabliert werden musste das elektronische Antragsverfahren. Hier gilt unser Dank den Kollegen in der IT der hsg, die uns eine hervorragend funktionierende Teamseite einrichteten. Auf dieser Teamseite sind alle Informationen zum Antragsverfahren sowie Formulierungshilfen und FAQs hinterlegt.

"Grundsätzlich gilt: Ein Ethikvotum wird dann benötigt, wenn Forschung mit Menschen stattfinden soll und personenbezogene Daten genutzt werden", Prof. Dr. Dörte Zietz, Vorsitzende der Ethik-Kommission an der hsg.

Unsere Herausforderung im ersten Jahr bestand darin, die Prozesse, welche auf dem Papier gut aussehen, in die Praxis zu übertragen und auf Praxistauglichkeit zu überprüfen. Wir üben uns im  Spagat zwischen qualitativ hochwertiger Begutachtung und zügiger Rückmeldung an den Antragsteller sowie einem überschaubaren Zeitaufwand für alle Beteiligten. Von März bis November 2017 haben wir 13 Ethikanträge abschließend begutachtet.

Welche Fragen sind noch offen?

Zietz: Aktuell diskutieren wir, ob – und wenn ja, in welcher Form – auch Bachelorarbeiten ein Ethikvotum benötigen, wenn im Rahmen einer Bachelorarbeit Studien mit Menschen geplant werden. Auf der einen Seite sollten sich auch schon Bachelor-Studierende mit dem Thema Ethik und ihrer Verantwortung gegenüber den Studienteilnehmer*innen auseinandersetzen. Auf der anderen Seite braucht eine empirische Studie auf Grund des Ethikvotums eine längere Planungs- und damit Vorlaufzeit, die nicht immer umsetzbar ist. Darüber hinaus ist auch die Kapazität der Kommission begrenzt. Ich würde mich sehr über eine departmentinterne sowie departmentübergreifende Diskussion an der hsg mit Vorschlägen freuen. Aus meiner Sicht muss unser Ziel an der hsg sein, Absolventen für das Thema Ethik und Datenschutz zu sensibilisieren.

Erzählen Sie uns doch bitte, wie genau die Arbeit der Kommission aussieht: Sie erhalten einen Antrag für ein Forschungsprojekt. Was passiert danach?

Zietz: Der Antrag wird zunächst elektronisch an die Ethik-Kommission eingereicht. Dann wird überprüft, ob der Antrag überhaupt zulässig und vollständig ist. Die Ethik-Kommission der hsg nimmt nicht die Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission nach dem Heilberufegesetz Nordrhein-Westfalen wahr, das heißt, wir begutachten keine Forschungsvorhaben wie zum Beispiel Medikamentenstudien oder Studien mit Tieren als Probanden. Diese müssen von einer medizinische Ethik- Kommission begutachtet werden.

Der zulässige und vollständige Antrag wird an zwei Gutachter*innen weitergeleitet, die den Antrag auf ethische Prognose und ethische Prävention, sowie dem Vorliegen des ‚informed consent‘, also der Einwilligung des Studienteilnehmers nach erfolgter Aufklärung, und der Einhaltung des Datenschutzes begutachten. Beide Gutachten gehen an mich als Vorsitzende der Kommission und ich fasse die Rückmeldungen als Votum zusammen. Das Votum sende ich zurück an den/die Antragsteller*in. Bisher waren sich die jeweiligen Gutachter*innen mit ihren Voten übrigens einig. Und ich überbringe selbstverständlich am liebsten ein positives Votum an den/die Antragsteller*in, bedeutet dies doch, dass er/sie ein langgeplantes Projekt nun wirklich starten kann.

Benötigen Sie ein Mehrheitsvotum oder Einstimmigkeit bei der Bewertung der Forschungsanträge?

Zietz: In der Geschäftsordnung der Ethik-Kommission ist geregelt, dass bei Uneinigkeit beider Gutachter  die Mitglieder der Kommission abstimmen. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Dieser Fall ist aber bisher, wie gerade schon erwähnt, noch nicht vorgekommen.

Was haben Forscher*innen der hsg gemacht, als es die lokale Ethik-Kommission noch nicht gab?

Zietz: Es gab und gibt die Möglichkeit, sich an eine andere Ethik-Kommission zu wenden. Ein Antragsteller muss entscheiden, ob das die richtige Stelle für seinen Antrag ist. Niemand ist verpflichtet, sein Forschungsvorhaben durch die hsg-Ethik-Kommission begutachten zu lassen.

Wenn Sie einen Wunsch frei hätten: Welche Gesetze, Leitlinien oder Regeln sollten Forscher*innen kennen, bevor sie einen Antrag bei Ihnen einreichen?

Zietz: Das sind zum einen die Informationen zur Antragstellung mit Formulierungshilfen, die auf der Teamseite der Ethik-Kommission im hsg-Portal für die Beschäftigten intern hinterlegt sind. Gern dürfen auch die FAQs gelesen werden, in denen die häufigsten Unklarheiten beziehungsweise Rückfragen an den Antragsteller gebündelt wurden. Diese Kenntnisse würden helfen, qualitativ hochwertige Anträge einzureichen und den Begutachtungsprozess zu vereinfachen. Und zum anderen ist es für den Begutachtungsprozess sehr hilfreich, wenn Antragsteller*innen über Datenschutzgesetze und die Darstellung in der Einverständniserklärung, wie Daten von Studienteilnehmern geschützt und wann diese gelöscht werden, Bescheid wissen. Auch hierzu finden sich ausreichend Informationen und Formulierungshilfen auf der internen Teamseite unserer Kommission.

Warum ist der Datenschutz so wichtig?

Es geht nicht nur darum, die Daten von Studienteilnehmer*innen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu schützen und dies den Teilnehmer*innen konkret zu kommunizieren, sondern auch, sich über die Herausgabe und Verwendung der eigenen persönlichen Daten Gedanken zu machen. Jede*r, der im Internet unterwegs ist, übermittelt freiwillig sehr persönliche Daten, evtl. auch ungewollt. Wer liest denn in den AGBs jedes Mal genau nach, welche Daten erhoben werden, wo die Daten gespeichert werden, wer Zugriff darauf hat und wie diese geschützt sind? Wer weiß schon, wie man seine Daten löschen lassen kann? Aus meiner Sicht sollte jede*r ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Daten nicht nur gebraucht, sondern auch missbraucht werden können. Daher wäre die Auseinandersetzung mit dem Datenschutzgesetz nicht nur im Rahmen eines Ethikantrages wichtig, sondern erst ein Anfang.

Welche Ziele hat die Ethik-Kommission für das Jahr 2018?

Zietz: Aus den Erfahrungen der bisherigen Begutachtungsverfahren entstand spontan die Idee, ein Beratungsangebot aufzubauen. Denkbar sind die individuelle Beratung von Studierenden und Forscher*innen zu ethischen Fragestellungen innerhalb konkreter Projekte und die Unterstützung von Lehrenden, die forschungsethische Fragestellungen in die Lehre integrieren wollen. Auch hsg- übergreifende Veranstaltungen wie zum Beispiel After-Work-Lectures zu bestimmten Themen oder Diskussionsrunden sind denkbar. Es gibt also viele Ideen. Was davon im Jahr 2018 umgesetzt werden kann, werden wir sehen. Auf jeden Fall sind alle Kommissionsmitglieder mit sehr viel Herzblut dabei.


Die Mitglieder der Ethik-Kommission der hsg:

Ende Juni 2016 wurden sieben Mitglieder in die Ethik-Kommission gewählt. Aktuell sind neun Mitglieder in der Kommission vertreten. Dies sind: Prof. Dr. Dörte Zietz (Professorin im Studiengang Physiotherapie, Vorsitzende), Prof. Dr. Sylvia Costard (Professorin im Studiengang Logopädie, stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Ute Lange (Professorin im Studiengang Hebammenkunde), Prof. Dr. Sandra Bachmann (Professorin im Studiengang Pflege) und Prof. Dr. Michael Wessels (Professor im Department of Community Health), Prof. Dr. Rainhild Schäfers (Professorin im Studiengang Hebammenwissenschaften), Andrea Trümner (WiMi, Department of Community Health), Tamara Schloemer (WiMi, Studiengang Ergotherapie) und Dorothee Hinsen (WiMi, Studiengang Logopädie).


Das Interview führte Dr. Anna Knaup, Online-Redakteurin des hsg-magazins. Der Text erschien am 29. November 2017 im hsg-magazin.
Aufmacher: Prof. Dr. Dörte Zietz (hsg)

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