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Foto: hsg Bochum/Jürgen Nobel

Gute Lehre sichern und weiterentwickeln

15. Januar 2020

2009 – 2019. Im Jahr 2019 feierte die hsg Bochum ihr 10-jähriges Bestehen. Über die Frage, wie sie von Beginn an die Qualität von Studium und Lehre sichergestellt hat, sprach das hsg-magazin mit dem Vize-Präsidenten für den Bereich Studium und Lehre, Prof. Dr. Sven Dieterich. In dem Interview geht es nicht nur um einen Rückblick, sondern auch um Forschungsprojekte und die Frage, wo die Absolvent*innen der Hochschule eigentlich heute im Arbeitsmarkt eingesetzt werden.

Blicken wir auf die Zeit des Aufbaus der hsg Bochum zurück: Wann begann in etwa das strukturierte Fördern der Qualität der Lehre?

Prof. Dr. Sven Dieterich: Die Qualitätssicherung und Evaluation insbesondere im Bereich der Lehre und mit Blick auf den Studienerfolg sind Pflichtaufgaben nach dem Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens. Insofern begann das Sichern und Fördern der Lehrqualität deutlich vor Beginn des Studienbetriebs. Die Akkreditierung der Studiengänge wurde bereits so angelegt, dass eine strukturierte Verankerung der Qualitätssicherung vorgesehen war. Es folgten von Beginn an, also mit Aufnahme des Studienbetriebs Ende 2010, die Evaluation von Lehrveranstaltungen in verschiedenen Formaten, wie zum Beispiel durch Studieneingangs- und Studienabschluss-Befragungen oder auch die Befragungen von Absolvent*innen und Studienabbrecher*innen.

Welche Schritte werden aus den Evaluationen abgeleitet?

Dieterich: Das kann sehr unterschiedlich sein und ist abhängig von den jeweiligen Ergebnissen. Auf der Ebene der Lehrveranstaltungen geht es auch um den Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden sowie zwischen Lehrenden untereinander, wie die Gestaltung der Lehre das Lernen unterstützt. Das kann dann beispielsweise Auswirkungen auf die Gestaltung von E-Learning-Angeboten, die Intensität der Bearbeitung bestimmter Themen oder auch die Prüfungsvorbereitung haben. Auch die Einbindung hochschuldidaktischer Weiterbildungsangebote ist hier denkbar.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Mittel zur Verfügung, die die Qualität in Lehre und Studium verbessern sollen. Wie werden die Mittel an der hsg Bochum eingesetzt?

Dieterich: Bei der Vergabe der Qualitätsverbesserungsmittel ist die Rolle der Studierenden stark hervorgehoben, indem die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) der Hochschulleitung eine Empfehlung ausspricht, wofür diese Mittel ausgegeben werden sollen. Von den Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) werden an der hsg Bochum Tutor*innen finanziert, kleinere Lerngruppen ermöglicht und E-Learning-Angebote ausgebaut. Das Geld wird also für eine intensivere Betreuung genutzt. Es gibt E-Learning-Angebote gemeinsam mit der Bibliothek sowie Vertiefungsveranstaltungen und die Möglichkeit, externe Expertise in die Lehre einzubinden und mit Studierenden an Exkursionen und Kongressen teilzunehmen. Insbesondere an der hsg Bochum ist es in den Gesundheitsberufen wichtig, den Transfer zwischen Theorie und Praxis auf diesem Wege zu unterstützen.

Bei der Vergabe der Qualitätsverbesserungs-mittel (QVM) ist die Rolle der Studierenden stark hervorgehoben.

Wer sitzt denn alles in dieser QVK?

Dieterich: Die QVK hat sieben stimmberechtigte Mitglieder. Das sind vier Studierende und drei Hochschulmitglieder der hsg Bochum, so dass die Studierenden über eine Mehrheit verfügen. Diese Kommission tagt viermal im Jahr und spricht dann entsprechend der Anträge, die vorliegen, Empfehlungen an die Hochschulleitung aus, wie und wofür die Mittel zu verausgaben sind. Die Hochschulleitung bewilligt die Anträge und ist gehalten, die Vorgaben der QVK umzusetzen. Anträge stellen kann übrigens jeder Hochschulangehörige – insbesondere auch Studierende.

An der hsg Bochum entstand als zentrale wissenschaftliche Einrichtung das ‚Institut für hochschulische Bildung im Gesundheitswesen‘ – kurz InBiG. Was tut es?

Dieterich: Am ‚Institut für hochschulische Bildung im Gesundheitswesen‘ wurde das Förderkonzept ‚Gute Lehre‘ entwickelt. Wer innovative Lehrvorhaben einrichten möchte, kann hier Unterstützung erhalten. Es gibt Angebote zum Beispiel in Form von wissenschaftlicher oder hochschuldidaktischer Weiterbildung. Und es werden lehr- oder lernbezogene Angebote für Studierende aufgebaut, wie beispielsweise eine Schreibberatung. Das InBiG hält unterstützende, übergreifende Maßnahmen vor, die das Lernen und Lehren an der Hochschule vereinfachen und verbessern. Darüber hinaus soll das InBiG zukünftig auch Ort wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Gesundheitsbereich sein.

Gibt es weitere Maßnahmen, die helfen, die Qualität in Studium und Lehre sicherzustellen?

Dieterich: Die Überarbeitung der Evaluationsordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wir wollen dabei Aspekte der Qualitätsentwicklung stärker verankern und so weiter in Richtung eines systematischen Qualitätsmanagements im Bereich Studium und Lehre gehen. Mir ist wichtig, dass auch die Ergebnisse aus der ‚Verbleibstudie der Absolvent*innen der Modellstudiengänge in NRW‘ (VAMOS) stärker im Qualitätsmanagement und bei der Weiterentwicklung des Studienangebots berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Studie wurden nicht nur Absolvent*innen der hsg Bochum befragt, sondern von allen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW), die Modell-Studiengänge der Gesundheitsberufe Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie und Pflege etabliert hatten. Richtig?

Dieterich: In der VAMOS-Studie haben wir geschaut, ob und wo die ersten Absolvent*innen der sieben NRW-Hochschulen, die in elf Studiengängen akademisch ausgebildet wurden, seit dem Jahr 2014 im Arbeitsmarkt angekommen sind. Die Studie, durchgeführt vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019, wurde durch das das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) gefördert. Der Forschungsverbund bestand aus sieben Hochschulen und drei Instituten. Im Rahmen einer Querschnittstudie wurden insgesamt 515 Absolvent*innen und 109 Arbeitgeber*innen befragt.


Die wichtigtsen Ergebnisse der VAMOS-Studie auf einen Blick:

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Was zeigen die Ergebnisse?

Dieterich: Sie zeigen, dass den Absolvent*innen in der Regel ein problemloser und einschlägiger Berufseinstieg gelingt. Dabei arbeiten sie in verschiedenen Arbeitsfeldern, wobei in jeder Berufsgruppe ein Arbeitsort – wir sprechen von ‚Setting‘ – klar dominiert. In der Pflege und in der Hebammenkunde arbeiten über die Hälfte der Absolvent*innen im Krankenhaus. In den Therapieberufen sind die meisten Absolvent*innen in einer ambulanten Therapiepraxis tätig. Dabei sind acht von zehn Absolvent*innen in ihrer Haupterwerbstätigkeit in Stellen beschäftigt, in denen sie vor allem patienten- oder klientennahe Aufgaben umsetzen.

Sind also die Tätigkeiten der akademisch ausgebildeten Absolvent*innen denen der fachschulisch qualifizierten gleich?

Dieterich: Im Vergleich zu fachschulisch qualifizierten Kolleg*innen werden bei knapp zwei Drittel der Befragten die klienten- oder patientennahen Aufgaben durch besondere Aufgabenbereiche erweitert. So übernehmen die Hochschul-Absolvent*innen zum Beispiel besondere Aufgaben in den Bereichen Beratung, interprofessionelle Zusammenarbeit, Projektarbeit, wissenschaftliche Recherche oder Konzeptentwicklung. Außerdem bekommen sie als Expert*innen die Verantwortung für spezifische fachliche Themen zugewiesen. Dies ist besonders erfreulich, da auch das Studium an der hsg Bochum und den anderen Modellstandorten in NRW genau diese Kompetenzen ausbildet.

Im Rahmen der Studie wurden auch Arbeitgeber befragt. Welche Ergebnisse gab es hier?

Dieterich: Ja, auch die Arbeitgeber, die Absolvent*innen der Modell-Studiengänge beschäftigen, haben uns Rückmeldungen gegeben. Die befragten Arbeitgeber*innen nehmen bei den Absolvent*innen der Modellstudiengänge im Vergleich zu fachschulisch Ausgebildeten einen Kompetenzmehrwert wahr. Dieser zeigt sich am deutlichsten beim Planen, Steuern und Evaluieren von Behandlungs- beziehungsweise Pflegeprozessen sowie bei der Qualitätssicherung und -entwicklung und beim Recherchieren wissenschaftlicher Erkenntnisse. Bei aller Zufriedenheit der Arbeitgeber ist es so, dass sich die entsprechenden Tarif- oder Vergütungsstrukturen für Hochschulabsolvent*innen an diesen Stellen noch nicht angepasst haben. Das muss sich in den nächsten Jahren noch entwickeln!

Welche künftigen Aufgaben sind im Bereich Studium und Lehre noch umzusetzen?

Dieterich: Uns wird in nächster Zeit intensiv beschäftigen, wie sich vor dem Hintergrund neuer berufsgesetzlicher Rahmenbedingungen die Modell-Studiengänge weiterentwickeln lassen und wie sie in reguläre hochschulische Qualifizierungen überführt werden können.

Inwieweit wird die rechtliche Umsetzung den hochschulischen Ansprüchen gerecht?

Dieterich: Aktuell wird dies bei uns an der Hochschule in der Pflege umgesetzt, in der Hebammenkunde steht das kurz bevor. Genau dies benötigen wir auch in den therapeutischen Berufen! Auch wenn Verbesserungen der regulären hochschulischen Ausbildung in den neuen Berufsgesetzen im Vergleich zur Modellregelung erkennbar sind, zeigt sich, dass die entsprechenden Vorgaben und die Integration der staatlichen Prüfungen in den modularen Aufbau eines Hochschulstudiums aufwändig sind. Zudem benötigen wir für diejenigen, die den fachschulischen Weg eingeschlagen haben, Angebote der Nachqualifizierung, die wir auch an der hsg Bochum anbieten und entwickeln.

Herzlichen Dank für dieses Gespräch!

Das Bild zeigt von links nach rechts Prof. Dr. Christian Grüneberg, Silvia Gosewinkel, Prof. Dr. Wolfgang Deiters und Prof. Dr. Sandra Bachmann
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